2. Durchführung der Aktion
2.1 Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss der teilnahmeberechtigte Teilnehmer (s. 1. Teilnahmeberechtigung)
a) auf der Webseite
www.hophouse13-probieren.de das Teilnahmeformular (Kontakt- und Bankdaten, sowie E-Mail) ausfüllen
b) ein Foto seines Kassenbons (mit auf dem Kassenbon ausgewiesenem teilnehmendem Produkt hochladen, um seinen Kaufpreis zurückerhalten.)
Erstattet wird pro teilnehmender Person (Name, E-Mail, IBAN-Kontoverbindung)
maximal der Kaufpreis eines teilnehmenden Produkts.
Der maximal zu erstattende Kaufpreis pro Produkt beträgt 2,00€. Alle Handelspartner im stationären Lebensmitteleinzelhandel, bei Discountern und Online-Händler nehmen an der Aktion teil.
2.2 Für das Hochladen der Fotos der Kassenbons und die Teilnahme an der Aktion ist zu beachten:
a) Der Kassenbon muss auf einem Foto vollständig abgebildet und lesbar sein.
Sollte der Kassenbon unvollständig oder nicht lesbar sein, ist die gesamte Teilnahme ungültig.
b) Es werden folgende Formate akzeptiert: .jpg, .png, .pdf mit insgesamt maximal 8 MB Dateigröße.
c) Es muss ein Foto für jeden Kassenbon hochgeladen werden. Das mehrmalige Verwenden von Kassenbons führt zum Ausschluss von der Aktion.
d) Das Hochladen und damit der erfolgreiche Abschluss der Teilnahme, also der Eingang aller angegebenen / hochgeladenen Informationen, wird dem Teilnehmer auf der Webseite angezeigt und per E-Mail bestätigt.
e) Sollten die angegebenen Daten fehler-/lückenhaft sein und der Cashback-Betrag dadurch nicht ausbezahlt werden können, verfällt der Anspruch. GIB Gesellschaft für Importbiere und Bierspezialitäten mbH oder die acardo group AG sind nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu recherchieren. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Daten ergeben, gehen zu Lasten des betreffenden Teilnehmers.
f )Die Teilnehmende haben die Möglichkeit an einer Online-Umfrage zum Gewinnspiel und der Marke Hop House 13 teilzunehmen, die wir auswerten, um zu ermitteln, ob und wie sich die Aktion noch verbessern lässt. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und nicht Gewinnspielvoraussetzung.
2.3 Die GIB Gesellschaft für Importbiere und Bierspezialitäten mbH behält sich vor, den originalen Kassenbon bis zum Ablauf der Aktion für etwaige Nachprüfungen einzufordern. Zu diesem Zweck muss der Teilnehmer den Original-Kassenbon auf Anfrage auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen an die acardo (Adressdaten unter Anmerkungen) senden. Falls der Kassenbeleg nicht vorgelegt werden kann, kann keine Erstattung des Kaufpreises erfolgen. Es wird empfohlen, eine Kopie der Unterlagen aufzubewahren. Unfrankierte Sendungen werden nicht angenommen. Die Rückgabe des Original-Kassenbons nach Prüfung ist nicht möglich. Die GIB Gesellschaft für Importbiere und Bierspezialitäten mbH und acardo übernehmen keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
2.4 Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten dient ausschließlich zur Durchführung der Aktion. Die Daten werden zum Zwecke der Aktionsabwicklung von der acardo group AG erhoben und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer von 180 Tagen ab Ablauf des Teilnahmeschlusses der Aktion gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
2.5 Jeder Person mit gültiger Teilnahme, wird innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Prüfung des Kassenbons, der Cashback-Betrag in Höhe von 2 € auf das angegebene Konto überwiesen. Es erfolgt keine Mitteilung über den Auszahlungsvorgang.
2.6 Diese Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen des Herstellers. Hierzu gehören Rabattcoupon-, Geld-zurück-Garantien sowie andere Cashback-Aktionen.
Bei Inanspruchnahme eines Rabattcoupon oder einer anderen Cashback-Aktion mit demselben Produkt gilt die Teilnahme als nicht gültig.
2.7 Die acardo group AG setzt im Rahmen der Prüfung zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug auch automatisierte Verfahren zur Prüfung der zur Teilnahme hochgeladenen Informationen, insbesondere der Kassenbons, ein. Diese Verfahren berücksichtigen sowohl offensichtliche Unstimmigkeiten in diesen Informationen als auch auf Grundlage bisheriger Erfahrungen gewonnene Erkenntnisse zu Manipulationsversuchen. Es kann auch eine manuelle Überprüfung erfolgen. Zudem können die Ergebnisse des automatisierten Verfahrens einer manuellen Nachprüfung unterzogen werden, bevor eine Entscheidung über die Dokumentation eines Missbrauchs-/Betrugsversuchs oder über den Ausschluss eines Teilnehmenden von einer Aktion getroffen wird (s. 2.3).